] an die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn. Diese anerkannte den Gerichtsstand mit Verfügung vom 23. Oktober 2019, eröffnete gleichentags eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Übertretung des BG über den Datenschutz und teilte den Parteien mit, sie erachte die Untersuchung gegen B.___ als vollständig und beabsichtige, das Verfahren einzustellen. Zuvor werde den Parteien Gelegenheit gegeben, Einsicht in den Akten zu nehmen und Beweisanträge zu stellen. Der Beschuldigte habe Gelegenheit, allfällige Entschädigungsbegehren anzumelden und zu begründen. A.___ beantragte am 8. November 2019 die Fortsetzung der Strafuntersuchung und die Bestrafung von B.___