Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Julian Burkhalter, [...], wird für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 7'787.35 festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des amtlichen Vertreters im Umfang von CHF 1'992.45 (Differenz zum vollen Honorar à CHF 230.00 pro Stunde), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ erlauben. 4. A.___ hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 3'600.00, total CHF 5'550.00, zu tragen.