Es ist wie gesagt zu hoffen, dass er diesen Weg fortsetzt und – wie es schon die Gutachterin erwähnt hat – beim Stand 2016 anknüpft und weiterfährt. Das würde heissen, dass er sein Verhalten, das er in der JVA [...] an den Tag gelegt hat, auf die JVA [...] «überträgt» und – beispielsweise – künftig keine Disziplinierungen mehr nötig sein werden. Dass dies möglich ist, hat der Beschwerdeführer im vergangenen halben Jahr bewiesen. Ebenso sollte die begonnene Therapie weitergeführt werden. Dabei wäre es aus Sicht des Gerichts zu empfehlen, die bisherige Psychologin, die offenbar ein gewisses Vertrauensverhältnis aufbauen konnte, mit der Weiterführung der Therapie zu betrauen.