Obschon sich bis Mitte 2016 eine vorsichtig positive Entwicklung angedeutet habe, habe diese Entwicklung ab Mitte 2016 eine negative Kehrtwende erfahren, die bis zur gänzlichen Ablehnung der Therapie geführt habe. Die Situation ist heute, wie erwähnt, eine andere. Im Verlauf des letzten halben Jahres hat sich eine positive Entwicklung gezeigt und der Beschwerdeführer ist von seiner kompletten Verweigerungshaltung abgerückt. Es ist wie gesagt zu hoffen, dass er diesen Weg fortsetzt und – wie es schon die Gutachterin erwähnt hat – beim Stand 2016 anknüpft und weiterfährt.