Dazu muss ihm aber auch klar sein, dass ein Wechsel in eine forensisch-psychiatrische Klinik, wie sie die Vollzugsbehörde vorsieht, nur möglich sein wird, wenn sein Verhalten in der JVA [...] dies zulässt. Konkret heisst dies, dass er sich in der JVA [...] tadellos wird verhalten müssen, um von den besseren Bedingungen (auch für seine MS-Erkrankung), wie sie auch die Gutachterin und die Psychologin erwähnen, in einer forensisch-psychiatrischen Klinik profitieren zu können. 6. Dauer der Massnahme Wie erwähnt, verlangt das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht nur in Bezug auf die Anordnung der Massnahmenverlängerung als solche Beachtung, sondern auch hinsichtlich ihrer Dauer (Art.