Die Gutachterin wurde von der Vorinstanz als Sachverständige befragt und hat ihre Einschätzung im September 2019 bestätigt (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 6. September 2019, Aktenseite [AS] 240 ff.). Der Therapieverlaufsbericht von M. Sc. F.___ vom 25. März 2020 stützt im Wesentlichen die Einschätzungen der Gutachterin und es ist äusserst erfreulich, dass es dem Beschwerdeführer in der JVA [...] offenbar gelungen ist, seit der erstinstanzlichen Verhandlung sein Verhalten massiv zu ändern und sich auf eine Therapie einzulassen.