Hinsichtlich der Therapiewilligkeit sei festzustellen, dass er diesbezüglich ambivalent eingestellt sei. Falls die stationäre Massnahme fortgeführt werde, sollte sie primär störungs- und bedürfnisorientiert ausgerichtet sein und die psychische Befindlichkeit bessern und stabilisieren, andererseits müsse sie an das anknüpfen, was bis Mitte 2016 erreicht worden sei und sich speziell auch mit dem Verhalten des Exploranden auseinandersetzen, eine Voraussetzung, um zu gegebener Zeit Lockerungen in Angriff nehmen zu können.