Der Vollzugsbericht der JVA lautet insgesamt positiv und der zuständigen Fachpsychologin gelang es, die Therapie wieder aufzunehmen und in insgesamt 13 Sitzungen erste positive Resultate zu erzielen. Da der Aufenthalt in der JVA [...] von Anfang an auf sechs Monate limitiert war und sich trotz intensiven Bemühungen des SMV (vgl. angefochtener Entscheid, II., A. Therapieverlauf, Ziffer 36, Seite 24) keine andere Vollzugseinrichtung finden liess, wurde der Beschwerdeführer gegen seinen Willen und trotz Bedenken des forensisch-psychiatrischen Dienstes per 14. April 2020 in die JVA [...] zurückverlegt. 2. Begutachtung