Sein Verhalten nach der erstinstanzlichen Verhandlung führte schliesslich dazu, dass er für ein halbes Jahr in die Sicherheitsabteilung der JVA [...] verlegt werden musste. Dort gelang es ihm nach einer anfänglichen Verweigerungshaltung sein Verhalten zu ändern. Der Vollzugsbericht der JVA lautet insgesamt positiv und der zuständigen Fachpsychologin gelang es, die Therapie wieder aufzunehmen und in insgesamt 13 Sitzungen erste positive Resultate zu erzielen.