Zum Verlauf der Massnahme kann auf die Ausführungen unter I. Prozessgeschichte verwiesen werden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Massnahme während der ersten circa zwei Jahre recht gut verlief, mit den üblichen Problemen, die vor allem im Zusammenhang mit der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers stehen. Gegen Ende des Jahres 2016 und insbesondere mit dem Auftreten der ersten Symptome seiner MS-Erkrankung kam es zunehmend zu Problemen, indem der Beschwerdeführer drohend auftrat, Personen massiv einschüchterte und beschimpfte, Gewalt gegenüber Sachen und Mitinsassen ausübte und sich auch gegenüber dem Personal der JVA bedrohlich zeigte.