Nach anfänglicher Ambivalenz sei er zunehmend zugänglich und zugewandt gewesen. Trotz der misstrauischen Grundstimmung gegenüber dem gesamten Justizsystem sei es gelungen, ein wöchentliches Gesprächssetting aufzubauen. Über den gesamten Berichtszeitraum habe sich der Beschwerdeführer trotz der Ambivalenz gegenüber der Rolle der Therapie mitteilungsbedürftig gezeigt. Trotz hoher Frustration, Wut und Hoffnungslosigkeit sei es dem Beschwerdeführer gelungen, in konstruktive Überlegungen einzusteigen und differenzierte Ansichten zu diskutieren.