Er lebte sehr zurückgezogen auf seiner Wohnzelle. Er hielt sich an die geltende Hausordnung und trat gegenüber dem Personal der Sicherheitsabteilung anständig und korrekt auf. Disziplinarisch musste er nicht belangt werden. 7.2.2 Dem Therapieverlaufsbericht der [...] (Frau F.___) vom 25. März 2020 kann entnommen werden, dass die wöchentlich stattfindenden Therapiesitzungen am 13. November 2019 aufgenommen werden konnten. Im Berichtszeitraum hätten 13 Sitzungen à 50 Minuten hinter Trennscheibe stattgefunden.