Dabei leistete er qualitativ wie auch quantitativ gute Arbeit. Seine Freizeit verbrachte er ausschliesslich auf seiner Zelle, von der täglichen Möglichkeit des Spazierens im Hof machte er kaum Gebrauch. Einmal die Woche benützte er für 1 Stunde den Sportraum. Der Beschwerdeführer unterhielt sehr regen telefonischen wie auch brieflichen Kontakt mit seiner Familie, seinen Angehörigen und Bekannten. Regelmässig konnte er auch Besuch von Familienangehörigen erhalten. Insgesamt konnte dem Beschwerdeführer ein korrektes Vollzugsverhalten attestiert werden. Er lebte sehr zurückgezogen auf seiner Wohnzelle.