Nach und nach wurde er zugänglicher und kommunizierte mit dem Gesundheitsdienst, dem Anstaltsarzt und der Psychologin vom forensischen Institut. Trotz dieser Verweigerungshaltung blieb der Beschwerdeführer stets anständig und korrekt. Seine Wohnzelle hielt er in einem sauberen und ordentlichen Zustand und reinigte diese wöchentlich gründlich. Ab dem 24. Oktober 2019 ging er regelmässig seiner Arbeitspflicht nach, wobei sich das Zuteilen einer passenden Arbeit aufgrund seiner Krankheit als anspruchsvoll gestaltete. Es konnte jedoch eine Beschäftigung gefunden werden, welche seinen körperlichen Fähigkeiten entsprach. Dabei leistete er qualitativ wie auch quantitativ gute Arbeit.