7.1 Am 16. September, 23. September und 27. September 2019 musste der Beschwerdeführer in der JVA [...] dreimal disziplinarisch bestraft werden. Am 16. September 2019 hatte er sich geweigert, eine Verdachtsurinprobe (VUP) abzugeben und wurde deswegen mit vier Tagen Zelleneinschluss und einer Einschränkung der Besuchsmöglichkeit (lediglich mit Einsatz der Trennscheibe) bestraft. Am 23. September 2019 wurde ihm wegen Beschimpfungen und Drohungen gegen das Personal der Vollzugseinrichtung eine Busse in der Höhe von CHF 50.00 auferlegt. Am 26. September 2019 attackierte er schliesslich einen Mitinsassen, der in der Folge des Gerangels zu Boden ging.