Kostenauflage verletze der angefochtene Entscheid Art. 426 StPO (Kostentragungspflicht der beschuldigten Person und der Partei im selbstständigen Massnahmeverfahren). In seiner als Stellungnahme bezeichneten Begründung der Beschwerde verlangt der Beschwerdeführer dann am 17. Januar 2020 die unverzügliche Aufhebung der bestehenden Isolationshaft und die unverzügliche Entlassung aus der Haft gestützt auf Art. 5 Ziff. 1 EMRK. 6. Vorinstanz (am 3. Dezember 2019) und SMV (17. Dezember 2019) verzichteten auf eine Stellungnahme und verwiesen auf die Ausführungen in ihrem Entscheid respektive ihrer Verfügung. Ebenso verzichtete die Staatsanwaltschaft (am 23. Dezember 2019) auf eine Stellungnahme.