Die stationäre Massnahme sollte primär störungs- und bedürfnisorientiert ausgerichtet sein und die psychische Befindlichkeit bessern und stabilisieren. Dabei sollte auch der multiplen Sklerose Rechnung getragen werden, wenn möglich mit medikamentöser Therapie, möglichst regelmässiger Physiotherapie und angepasster Beschäftigung/Arbeit. Das vorgeschlagene Setting der Gutachterin mit einer strukturierenden, betreuenden und kontrollierenden Komponente werde dem Behandlungsbedürfnis des Beschwerdeführers optimal Rechnung tragen können.