Zur Begründung verwies das Gericht in erster Linie auf das aktuelle psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. C.___, das es als vollständig, fachlich fundiert und schlüssig erachtete. Das individuelle Rückfallrisiko für (tätliche) Gewaltdelikte in Konfliktsituationen sei als mittelgradig erhöht bis hoch einzuschätzen. Hoch sei es bei Rückkehr in das Drogen- und kriminelle Milieu und bei erneutem Substanzkonsum. Hoch sei es auch für gewalttätiges Verhalten in Form von Drohungen.