59 StGB um fünf Jahre beantragt. 4. Mit Nachentscheid vom 6. September 2019 zum Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 8. Mai 2014 verlängerte das Amtsgericht von Solothurn-Lebern die angeordnete stationäre therapeutische Massnahme – beginnend ab dem 8. Mai 2019 – um fünf Jahre, setzte die Entschädigung des amtlichen Verteidigers auf CHF 7'787.35 fest, zahlbar durch den Staat und auferlegte die Kosten von CHF 5'550.00 dem Beschwerdeführer. Zur Begründung verwies das Gericht in erster Linie auf das aktuelle psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. C.___, das es als vollständig, fachlich fundiert und schlüssig erachtete.