Gestützt auf die gutachterlichen Ausführungen und die aktuellen Rückmeldungen zum Behandlungsverlauf sei zwar aktuell von einer ungünstigen Behandlungsprognose auszugehen. Der Beschwerdeführer zeige sich der stationären Behandlung kaum zugänglich. Es überwiege dysfunktionales Verhalten, welches ein Fortkommen im Behandlungsverlauf verunmögliche. Es sei weiterhin von einer mittel bis hohen Rückfallgefahr für schwere Gewaltdelikte auszugehen. Laut dem aktuellen psychiatrischen Gutachten sei Aussichtslosigkeit (noch) nicht zu belegen. Allerdings müsse von Seiten des Beschwerdeführers die Bereitschaft vorhanden sein, das Setting und Angebote anzunehmen, was bisher nicht der Fall gewesen sei.