Ein geregelter Alltag und eine konstruktive Zusammenarbeit – auch bezüglich Therapie – war nicht möglich, da solche Phasen der Wut, des Ärgers und der Frustration – einhergehend mit massiven Vorwürfen, ausgeprägten Hassgefühlen, direkten schweren Drohungen und konkreten Gewaltfantasien – die an sich guten Phasen relativ oft unterbrachen. Die Situation verschlimmerte sich, je näher die erstinstanzliche Hauptverhandlung rückte und auch an der Verhandlung selbst musste der Beschwerdeführer mehrfach ermahnt und diszipliniert werden. Für Details wird auf die ausführliche Schilderung des Therapieverlaufs im vorinstanzlichen Nachentscheid (II. A. Therapieverlauf, Ziff.