Aufgrund der diagnostizierten Krankheit und dem Verhalten des Beschwerdeführers kam es zunehmend zu weiteren Schwierigkeiten, sodass die JVA [...] dem Straf- und Massnahmenvollzug (SMV) am 13. Dezember 2017 mitteilte, sie stelle den Beschwerdeführer der JVA [...] wieder zur Verfügung. Seit seinem Wiedereintritt in die JVA [...] am 9. Januar 2018 gestalteten sich Strafvollzug und Therapie äusserst schwierig. Der Beschwerdeführer zeigte ein aggressives und bedrohliches Verhalten, liess sich kaum führen und verweigerte Kommunikation und Kooperation. Es wurde daraufhin in verschiedensten Vollzugsinstitutionen versucht, einen anderen Platz zu finden, was jedoch misslang.