Seit dem 19 Januar 2018 befand sich der Beschwerdeführer wiederum in der JVA [...], wobei dieser Aufenthalt durch eine psychiatrische Krisenintervention in der Klinik [...] (25. Juni bis 9. Juli 2018) unterbrochen wurde. Zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung befand sich der Beschwerdeführer weiterhin in der JVA [...]. Im Oktober 2016 wurde beim Beschwerdeführer eine schubförmige Multiple Sklerose (MS) diagnostiziert.