Der Oberstaatsanwalt sage, eine Entlassung sei unmöglich. Was mache es dann für einen Sinn eine Massnahme zu machen? Eine Massnahme sei da, damit es einem nachher besser gehe. Deshalb habe man eine Massnahme gemacht. Weshalb solle er mitmachen, wenn die Entlassung eine Fata morgana sei? Wenn er heute frech gewesen sei, tue ihm das leid. Aber nach 9 Jahren Gefängnis sei es schwierig. Er habe nicht frech sein wollen, sollte er es gewesen sein, entschuldige er sich. Mit diesem Schlusswort endet die öffentliche Verhandlung. Es erfolgt die geheime Beratung des Gerichts.