Herr Brodbeck sage, er (der Beschwerdeführer) habe keine Einsicht in seine Psychopathie. Wenn er diese gehabt hätte, hätte er es akzeptiert. Es sei gut, habe er diese Einsicht nicht gehabt, denn Frau C.___ sage etwas anderes. Der Oberstaatsanwalt solle nicht über Sachen reden, von denen er nichts verstehe. Er habe MS und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er (der Oberstaatsanwalt) habe keine Ahnung, wie es sei, damit zu leben. Wegen den Disziplinierungen: dies sei wegen der Urinproben. Er gebe keine ab, weil Kiffen bei MS helfe. In Deutschland sei dies für solche Patienten wie er legalisiert. Zu den Briefen an Herrn E.___: man solle eine Kopie machen und allen hier eine geben.