EMRK unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Der Oberstaatsanwalt benützt die Gelegenheit für eine kurze Replik, Rechtsanwalt Burkhalter für eine kurze Duplik. Angesprochen auf die Gelegenheit zu einem letzten Wort führt der Beschwerdeführer aus, er dürfe doch Hoffnung haben. Es sei doch gesund, wenn ein Mensch eine Ausbildung machen wolle. Wieso habe Frau C.___ gesagt, es sei von einer mittleren bis hohen Rückfallgefahr auszugehen? Er habe sie das gefragt. Sie habe geantwortet, weil dies Herr D.___ gesagt habe; sie könne doch nicht etwas ganz anderes sagen. Herr Brodbeck sage, er (der Beschwerdeführer) habe keine Einsicht in seine Psychopathie.