Dieser übergibt sie anschliessend dem Gericht. Es erfolgt die Befragung des Beschwerdeführers. Sie wird mit technischen Mitteln aufgezeichnet (Datenträger in den Akten; vgl. auch das schriftliche Einvernahmeprotokoll). Der Oberstaatsanwalt stellt keine Beweisanträge, Rechtsanwalt Burkhalter beantragt, die Aufnahmegesuche zu den Akten zu nehmen. Er wird darauf hingewiesen, dass dies bereits beschlossen worden sei. Ansonsten werden keine Beweisanträge gestellt, weshalb das Beweisverfahren geschlossen wird. Es stellen und begründen folgende Anträge: Oberstaatsanwalt Hans-Jürg Brodbeck: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.