Im Weiteren macht er Ausführungen zum Anfechtungsgegenstand, schildert den Ablauf der Verhandlung und fragt die Parteien, ob sie Vorfragen oder Vorbemerkungen hätten. Der Oberstaatsanwalt verneint dies, während Rechtsanwalt Burkhalter beantragt, vier Anfragen des Amtes für Justizvollzug vom 21. April 2020 zur Unterbringung des Beschwerdeführers in verschiedenen Kliniken zu den Akten zu nehmen. Das Gericht beschliesst ohne Unterbruch der Verhandlung und im Einverständnis mit dem Oberstaatsanwalt diese zu den Akten zu nehmen. Rechtsanwalt Burkhalter übergibt dem Oberstaatsanwalt seine Kostennote zur Einsicht. Dieser übergibt sie anschliessend dem Gericht.