Der Präsident eröffnet die Verhandlung, gibt die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und stellt die Anwesenden fest. Er macht Hinweise auf die Hygienemassnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, die im Gerichtssaal nicht zulässigen Bild- und Tonaufnahmen und allfällige sitzungspolizeiliche Massnahmen. Im Weiteren macht er Ausführungen zum Anfechtungsgegenstand, schildert den Ablauf der Verhandlung und fragt die Parteien, ob sie Vorfragen oder Vorbemerkungen hätten.