Es gehe um die letzten 10 Jahre. Immer noch ausstehende Abklärungen durch die KESB oder die Beistände zu den in den Anzeigen erhobenen Punkten seien ihm keine bekannt. Sollten diese getätigt worden sein, sollten sie der Staatsanwaltschaft und den Kindern zugänglich gemacht werden. Es sei nach wie vor ungeklärt, ob es zu Unregelmässigkeiten bei den Kontobezügen gekommen sei. 2.4 B.___ weist in der Eingabe vom 9. Januar 2020 darauf hin, er habe anlässlich der polizeilichen Einvernahme sämtliche Fragen wahrheitsgetreu beantwortet. Zu diesen Aussagen stehe er auch heute noch und lehne alle Anschuldigungen von A.___ kategorisch ab.