geltend, die Staatsanwaltschaft habe die Abklärungen nur unvollständig vorgenommen. B.___ habe gegenüber der Polizei gesagt, er habe die Vollmacht beantragt, weil er habe wissen wollen, wie seine Geschwister die Gelder seiner Mutter verwalten würden. B.___ sei aber nicht danach gefragt worden, was seine Abklärungen nach Erhalt der Vollmacht ergeben hätten. Auch sei nicht geklärt worden, ob seine Vollmachterwerbung bei der [...] überhaupt legal gewesen sei. Der Wille seiner dementen Mutter, die ihm bei klarem Verstand die Vollmacht niemals ausgehändigt hätte, sei von ihm trickreich umgangen worden.