Zudem habe er möglicherweise die KESB getäuscht, indem er diese nicht über die wahrscheinlich illegal erworbene Bankvollmacht informiert habe. Mit der Strafanzeige gegen Unbekannt äussert er den Verdacht, dass sich einzelne seiner Geschwister an Bankkonten ihrer Mutter bedient hätten. Es bestehe der begründete Verdacht, dass dem Schutz ihrer Mutter (auch seitens der zwei Beistände) nicht genügend nachgekommen werde, besonders auch bezüglich der Zeit vor deren Demenzerkrankung. Seine Schwester C.___, welche die finanziellen Angelegenheiten für die Mutter ab 2003/2004 geregelt habe, habe die Geschäfte intransparent geführt und gegenüber der KESB falsch ausgesagt.