2. Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 21. November 2019 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag auf deren Aufhebung. Seine Strafanzeigen seien weiterzuverfolgen. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 19. Dezember 2019 mit Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde. 4. B.___ beantragte am 9. Januar 2020 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 5. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.