Die Beschwerdeführerin mache weiter Behandlungsfehler diverser Ärzte bei sich selbst geltend. Sie gehe offenbar davon aus, an einer Lyme-Borreliose erkrankt zu sein, während die medizinischen Fachpersonen eine andere Diagnose stellten. Aus der Strafanzeige ergäben sich keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Ärzten oder anderen Mitarbeitern medizinischer Einrichtungen. Vielmehr erscheine vorliegend die Beschwerdeführerin nicht mit den medizinischen Diagnosen einverstanden zu sein, die ihr gestellt worden seien.