Hingegen ist (sofern die Erledigung mit einem Strafbefehl nicht in Frage kommt) Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch (Urteil des Bundesgerichts 6B_541/2017 vom 20. Dezember 2017 mit Hinweisen). 4.1 Die Staatsanwaltschaft erwog, das Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft übernommen worden, soweit es um das Versterben von B.___ gehe. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern habe dagegen eine Gerichtsstandsanfrage mangels Tatverdacht und Rechtsgrundlagen zur Verurteilung abgelehnt. Die Beschwerdeführerin mache weiter Behandlungsfehler diverser Ärzte bei sich selbst geltend.