Am 24. Juli 2018 übernahm die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft das Verfahren betreffend Delikte zum Nachteil von B.___. Mit Schreiben vom 30. August 2018 lehnte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Abteilung 3 Sursee, die Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ab. 3. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2019 nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Strafanzeige von A.___ vom 29. Mai 2018 gegen Unbekannt nicht an die Hand.