Sie werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Der Beschwerdeführer hat B.___ eine Parteientschädigung von CHF 1'801.10 zu bezahlen. 4. Der Beschwerdeführer hat C.___ eine Parteientschädigung von CHF 1'142.60 zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.