In seiner Strafanzeige vom 22. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer darüber hinausgehend noch weitere Vorwürfe gegen B.___. So habe dieser namentlich Gegenstände im Wert von mehreren tausend Franken aus seinem Lastwagen gestohlen. 4.3 B.___ sagte an der polizeilichen Einvernahme vom 25. März 2019 aus, der Beschwerdeführer habe den Lastwagen einfach bei der E.___ AG über 2 Jahre stehen gelassen und sich nie mehr gemeldet bezüglich dem Bezahlen der Arbeiten oder dem Abholen. Es sei auf dem Parkplatz zu einer Beschädigung am Fahrzeug gekommen. Diese seien aber alle fachmännisch auf Kosten der E.___ AG repariert worden.