Er sei ein sehr guter Kunde gewesen, weshalb die Arbeiten jeweils auf Rechnung ausgeführt worden seien. Etwa 2 Jahre, nachdem er den Lastwagen der E.___ AG gebracht gehabt habe, sei er nach dem Lastwagen schauen gegangen. Er habe dann Beschädigungen am Fahrzeug entdeckt. Er habe den Lastwagen aus gesundheitlichen Gründen nicht früher zurückgeholt. Er habe durch die Sache einen Schaden in der Höhe von einer bis 15 Millionen Franken erlitten. Auch die Rechnung für die Reparatur habe statt wie veranschlagt CHF 5'000.00 schlussendlich CHF 12'500.00 betragen. In seiner Strafanzeige vom 22. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer darüber hinausgehend noch weitere Vorwürfe gegen B.___.