je mit Hinweisen; ausführlich zum Grundsatz «ne bis in idem»: Urteil 6B_1053/2017 vom 17. Mai 2018 E. 4). 3.4 Zu prüfen ist nachfolgend, ob dem im Kanton Bern abgeschlossenen und dem hier zu beurteilenden Strafverfahren im Wesentlichen die gleichen Tatsachen zugrunde liegen, mithin Tatidentität und ein Anwendungsfall von «ne bis in idem» vorliegen. Dies ist vorliegend hinsichtlich des Beschuldigten C.___ ohne Weiteres der Fall. Aus dem Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des Berner Obergerichts vom 10. Dezember 2018 ergibt sich klar, dass im Bernischen Strafverfahren die angeblichen Beschädigungen des Lastwagens in Bezug auf C.___ rechtskräftig beurteilt wurden (E. 5.2).