Hingegen ist (sofern die Erledigung mit einem Strafbefehl nicht in Frage kommt) Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch (Urteil des Bundesgerichts 6B_541/2017 vom 20. Dezember 2017 mit Hinweisen). 3.1 Die Staatsanwaltschaft erwog, der Beschwerdeführer habe bereits am 13. August 2018 bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau eine Anzeige gegen C.___ wegen einer Vielzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem beschädigten Lieferwagen erstattet, welche auch Gegenstand der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn bildeten.