Insgesamt hat die Zentrale Gerichtskasse Solothurn der amtlichen Verteidigerin von A.___, Advokatin Sonja Ryf, der Betrag von CHF 13'970.40 auszuzahlen. 3.1 Der Beschwerdeführer macht für die nachträglich ungerechtfertigte Sicherheitshaft vom 27. September bis zum 5. Dezember 2019 eine Entschädigung von CHF 300.00 pro Tag geltend, ohne die Höhe des geltend gemachten Ansatzes zu begründen. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Urteil 6B_196/2014 vom 5. Juni 2014) beruht die Festlegung der Genugtuungssumme auf richterlichem Ermessen. Das Bundesrecht setzt keinen bestimmten Mindestbetrag fest (Art. 429 Abs. 1 lit. c bzw. 431 StPO).