Ihre eingereichte Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Unter Berücksichtigung der Zeit für die Verhandlung inkl. Urteilseröffnung und Nachbesprechung wird die Entschädigung auf CHF 5'510.80 festgesetzt (inkl. Auslagenersatz und 7,7 % MwSt.), wiederum zahlbar durch den Staat Solothurn. Ohne Rückforderung. Insgesamt hat die Zentrale Gerichtskasse Solothurn der amtlichen Verteidigerin von A.___, Advokatin Sonja Ryf, der Betrag von CHF 13'970.40 auszuzahlen.