Daher gehen sowohl die Kosten des amtsgerichtlichen wie auch diejenigen des obergerichtlichen Verfahrens zu Lasten des Staates. 2.2 Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Sonja Ryf, , wurde für das amtsgerichtliche Verfahren auf CHF 8'459.60 (inkl. Auslagen und 7,7 % MwSt.) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. Da gegen die Höhe der Entschädigung kein Rechtsmittel ergriffen wurde, bleibt es dabei (ohne Rückforderung). Für das obergerichtliche Verfahren ist Advokatin Sonja Ryf ebenfalls als amtliche Verteidigerin einzusetzen. Ihre eingereichte Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.