Folglich ist zu klären, ob die Vorkommnisse im Verlauf des Strafvollzugs nach Erlass des Sachurteils eine neue Beurteilung der Frage nach Anordnung einer stationären Therapie zulassen. Die Ereignisse rund um den Fluchtversuch des Beschwerdeführers vom April 2018 aus der JVA […] haben das Amt für Justizvollzug dazu veranlasst, eine Risikoanalyse über ihn in Auftrag zu geben, was wiederum zur Begutachtung geführt hat. Bemerkenswerte Vorkommnisse während des Strafvollzugs waren daneben einzig die diversen Disziplinarverstösse, wobei es sich dabei um Bagatellen handelte.