Bemerkenswert sind einzig zwei Ereignisse vom April 2018. Am 9. April 2018 schmuggelte der Beschwerdeführer mehrere Handys in die JVA [...], was entdeckt wurde. Aus der folgenden disziplinarischen Arretierung versuchte er am 12. April 2018 zu fliehen und verletzte sich dabei mittelschwer an der Hand, weshalb er seine Flucht nicht fortsetzen konnte. Ansonsten bescheinigt auch die JVA [...], dass der Strafvollzug des Beschwerdeführers in geordneten Bahnen verlaufen sei. Weitere auffällige Vorkommnisse aus dem Strafvollzug des Beschwerdeführers sind nicht bekannt.