Bekannt war hingegen das Urteil des Strafgerichtspräsidiums 2 von Basel-Landschaft vom 22. Juni 2011 (BWSAG.2016.7, AS 2008). Darin wird im Rahmen der Strafzumessung ausführlich auf die Biographie des Beschwerdeführers seit frühester Kindheit eingegangen (BWSAG.2016.7, AS 2029), was sowohl im damaligen Urteil des Amtsgerichts als auch im Gutachten von Dr. med. [...] zitiert wurde.