Absprachen mit dem Arbeitsmeister setze er im Arbeitsalltag um. Sein Verhalten am Arbeitsplatz sei sowohl dem Personal als auch den Miteingewiesenen gegenüber korrekt und hilfsbereit. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass der vorzeitige Vollzug der Freiheitsstrafe, abgesehen von den Disziplinierungen, in geordneten Bahnen verlaufe. Die vielen Disziplinierungen zeigten aber auch, dass A.___ Mühe habe, sich an gewisse Regeln zu halten. Allgemein zeichne sich eine positive Entwicklung ab. Im Untersuchungsgefängnis [...] (BWSAG. 2016.7, Verfahren