Insbesondere geht er nicht ein auf die ausführlich beschriebene und aktenkundige langjährige Problematik von Regel- und Gesetzesverstössen, die bereits im Kindes- und (Primar-)Schulalter begonnen hat und die sich während des gesamten Strafvollzugs fortgesetzt hat. Diese hat ihn oft in Schwierigkeiten und wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gebracht.