Es gebe im Hinblick auf die Legalprognose aus forensisch-psychiatrischer Sicht Hinweise, dass A.___ von therapeutischen Interventionen profitieren könnte. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Exploranden und seinem offensichtlichen Widerwillen gegen eine solche Therapie/Betreuung könne aber aktuell nicht von günstigen Therapievoraussetzungen ausgegangen werden. Von Seiten des Gutachters werden somit sowohl die schwere psychische Störung des Beschwerdeführers als auch die Aussicht auf Verbesserung der Legalprognose infolge einer Therapie bejaht, wobei er letztere mit einigen Fragezeichen versehen hat.